Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 12.10.2009)


§ 1 Geltung   
(1) Sämtliche Angebote der Firma roscheba – Frank Schell (nachfolgend auch „Verkäufer“ genannt) richten sich ausschließlich an Industrie, Unternehmen, Behörden, öffentliche oder karitative Einrichtungen, Vereine, Verbände, Handwerk, Handel und freie Berufe, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
(2) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen abschließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
 
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) In unserem Webshop, in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern nur eine Aufforderung an den Kunden ein Angebot abzugeben. Für den Vertragsschluss stehen sämtliche Erklärungen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.   
(2) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, wenn er den Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen hat und im letzten Bestellschritt („Bestellung aufgeben“) den Button "Bestellen" anklickt.
Die  einzelnen Schritte sehen wie folgt aus:
 - Produkt in den Warenkorb legen
 - Button „Zur Kasse gehen“ drücken
 - Entweder Eingabe der Kundenlogindaten und auf den Button „Anmelden“ klicken oder als Neukunde bzw. Gast auf den Button „Weiter“ klicken und darauffolgend Kundendaten eingeben und auf den Button „Weiter“ klicken.
 - Die Versandadresse ändern und danach/oder direkt auf „Weiter“ klicken
 - Die Rechnungsadresse ändern und danach/oder direkt die AGB akzeptieren und auf den Button „Weiter“ klicken.
 - Durch Klicken auf „Bestellen“ die Bestellung verbindlich abgeben.
 - Die Bestellung ausdrucken, weiter einkaufen oder die Seite verlassen.
(3) Der Kunde kann während des Bestellprozesses einzelne Eingaben durch Drücken des Buttons „Bearbeiten“ abändern oder löschen.
(4) Der Verkäufer bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail unmittelbar nachdem der Bestellvorgang abgeschlossen worden ist. Dieser E-Mail sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt, welche der Kunde auch auf der Website www.roscheba.de abrufen kann. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes durch den Verkäufer dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Verkäufer eingegangen ist. Der Verkäufer ist berechtigt das Angebot des Kunden innerhalb von vierzehn Kalendertagen schriftlich, in Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware anzunehmen.
(5) Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch diesen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax, im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend.
(6) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(7) Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Mustern und anderen Unterlagen vor.
(8) Liefert der Kunde Druckvorlagen, so sind diese verbindlich.

§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab dem Sitz des Verkäufers zuzüglich Verpackung und Versand, der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
(2) Rechnungsbeträge sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder nach dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p.a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(4) Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
(5) Sie können per Rechnung bezahlen. Die Rechnung ist mit Erhalt der Ware nach 30 Tagen zur Zahlung fällig.
 
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferungen erfolgen ab Lager des Verkäufers.
(2) Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.
(3) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse   (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
(4) Der Verkäufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
 - die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
 - die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
 - dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
(5) Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.
 
§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Karlsruhe, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Verkäufer versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat.

§ 6 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in der in § 2 Abs. 5 S. 4 bestimmten Form zugegangen ist. Auf Verlangen des Verkäufers ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Kunde unten den in § 7 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(5) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(6) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Es gelten die besonderen Bestimmungen des § 7.
 
§ 7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.    
(2) Von dem unter § 7 Abs. 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.    
(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
 
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 10 % übersteigt, sind wir zur Freigabe der Vorbehaltsware verpflichtet.    
(2) Der Kunde ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und Auftrag für uns. Erfolgte eine Verarbeitung der Ware durch den Kunden, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware vom Kunden mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
(3) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde dem Verkäufer.

§ 9 Verwendung von Marken, Namen und Logos
(1) Der Kunde räumt dem Verkäufer das Recht ein Unternehmenskennzeichen, Namen, Marken und Logos des Kunden auf Musterexemplaren nach Maßgabe der folgenden Absätze zu nutzen.
(2) Der Verkäufer erhält das Recht weitere Exemplare der bestellten Produkte und Waren des Kunden als Musterexemplare anzufertigen. Die Musterexemplare dürfen dabei auch die Unternehmenskennzeichen, Namen, Marken und Logos des Kunden beinhalten.
(3) Der Verkäufer ist berechtigt die Musterexemplare Dritten zur Ansicht unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Verkäufer ist berechtigt die Musterexemplare zu Werbe- und Präsentationszwecken zu nutzen. Insbesondere darf der Verkäufer die Musterexemplare zu Präsentations- und Werbezwecken auf der Firmen-Website, in Prospekten, Flyern, Zeitungen, Zeitschriften, auf Messen und auf Veranstaltungen jeder Art nutzen.
(4) Der Kunde räumt dem Verkäufer dieses Recht unentgeltlich ein.   
(5) Der Kunde kann die Rechteeinräumung jederzeit schriftlich widerrufen, sofern er ein berechtigtes Interesse geltend macht. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei Insolvenz, Geschäftsaufgabe, Geschäftsveräußerung oder sofern ein Dritter einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Kunden in Bezug auf die Nutzung des Unternehmenskennzeichens, des Namens, des Logos oder der Marke geltend macht.
(6) Ist der Kunde mit dem Rechteinhaber nicht identisch, so versichert der Kunde zur Rechteeinräumung gemäß § 10 I – V berechtigt und bevollmächtigt zu sein. Der Kunde stellt den Verkäufer von etwaigen Ansprüchen der Rechteinhaber frei, inklusive der Kosten für die Rechtsverteidigung, sofern diese den Verkäufer auf Grund fehlender Befugnis zur Rechteeinräumung in Anspruch nehmen.

§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ist nach unserer Wahl Karlsruhe oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen den Verkäufer ist Karlsruhe ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Soweit der Vertrag oder dieser Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Kundeninformationen
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auf unserer Webseite einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-LogIn-Bereich einsehen.